Telefonie mobil

Ermöglicht die Bereitstellung von Mobiltelefonen oder Mobilfunkverträgen für die geschäftliche universitäre Nutzung.

Wer kann diese Leistung beziehen?

Universitätsmitarbeitende

Umfang der angebotenen Leistung

Natel GO ist ein Zusatzangebot für Mobile Telefonie an der Universität Basel und ergänzt die VoIP Telefonie. Für diesen Service ist die Ausgangssituation der antragsstellenden Person zu berücksichtigen. Daraus resultiert die Wahl des Modells:
● Im Modell 1 wird das Privatgerät kombiniert mit einem Universitätsvertrag. Die Abrechnung erfolgt dabei über Duo-Billing: bis zu einem bestimmten Betrag (welcher durch die Geschäftsführenden festgelegt wird) kommt die Universität für die Kosten auf. Bei Überschreitungen wird die Differenz an die private Rechnungsadresse zugestellt.
● Im Modell 2 ist für eine rein geschäftliche Nutzung vorgesehen. Hierbei wird das Mobiltelefon von der Universität zur Verfügung gestellt. Abo-Kosten und Gesprächsgebühren werden von der Universität finanziert. Für weitere Informationen zu den Modellen beachten Sie bitte unsere F.A.Q. Die Leistungen zum Service Mobile Telefonie sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben.

Nicht im Umfang der angebotenen Leistung enthalten

Nicht in diesem Service enthalten sind Leistungen für Privatgeräte, die gemäss Modell 1 vereinbart wurden.

Kosten

Die Tarife der NATEL® go Abonnemente im Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) und der Swisscom AG werden in regelmässigen Abständen überprüft und neu verhandelt. Die für die Universität Basel geltenden Mobile-Tarife können beim ServiceDesk via Email (support-its@unibas.ch) angefordert werden. Es besteht ein Vertraulichkeitsabkommen mit der Swisscom AG. Die Tarife dürfen nicht an Personen ausserhalb der Universität Basel kommuniziert werden.

Sämtliche Kosten werden verursachergerecht abgerechnet und durch die Swisscom AG in Rechnung gestellt. Privates Telefonieren über diese Abos wird erlaubt, wobei dies in einem bescheidenen Umfang bleiben muss. Die Telefonie-Rechnungen werden durch das Rechnungswesen der Universität grob überprüft. Bei übermässigen Kosten wird – sofern übermässiger privater Gebrauch vorliegt – eine Kostenrückvergütung vom Mitarbeitenden eingefordert. Anfragen und Beanstandungen zu Swisscom-Rechnungen können an den ServiceDesk der IT-Services (support-its@unibas.ch) gestellt werden. Ebenfalls können auf diesem Weg Verbindungsnachweise beantragt werden. Diese werden von der Swisscom AG direkt an die private Rechnungsadresse zugeschickt.

Erbringungszeit

Für die Nutzung des Mobile Phone Service ist eine Vorlaufzeit von 15 Arbeitstagen erforderlich.

Der Service «Mobile Telefonie» ist kostenpflichtig und steht ausschliesslich Mitarbeitenden der Universität Basel für den dienstlichen Gebrauch zur Verfügung. Die Kosten, die bei NATEL® go anfallen, werden verursachergerecht belastet. Es stehen zwei verschiede Modelle zur Auswahl:

● Modell 1 (Privatgerät mit Uni-Vertrag und gemischter Nutzung)
◦ Berechtigte:
Festangestellte Professorinnen und Professoren, Mitglieder des Rektorats, Geschäftsführende und andere Funktionsträger (von der Verwaltungsdirektion zu bewilligen auf Basis eines begründeten Antrags des Departements), die häufig Telefonate und E-Mails von ausserhalb des Büroarbeitsplatzes für geschäftliche Zwecke erledigen müssen.
◦ Abonnement:
NATEL® go Abonnement der Universität Basel. Kosten werden bis zu einem maximalen Betrag (wird individuell festgelegt, vgl. Bewilligung) pro Monat von der Universität bezahlt. Kosten, die den maximalen Betrag pro Monat übersteigen, sind privat zu begleichen.
◦ Mobile-Gerät:
Gerät kann von den Nutzenden - im Rahmen der von der Universität unterstützten Geräte - selbst ausgewählt und bestellt werden. Das Gerät ist privat zu bezahlen.
◦ Rechnungstellung:
Die Kosten für das NATEL® go Abonnement werden durch den Anbieter bis zum festgelegten Deckungsbetrag an die universitäre Adresse, darüber hinaus an die Privatadresse in Rechnung gestellt. Die Gerätebeschaffung und deren Kosten werden durch die Nutzenden selbst getragen.
◦ Bewilligung:
Bis zu einem maximalen monatlichen Betrag von CHF 50.- durch Geschäftsführende (Departemente, Fakultäten). Höhere Beträge oder zentrale Funktionen durch die Verwaltungsdirektion.


● Modell 2 (Dienstgerät)
◦ Berechtigte:
Mitarbeitende mit mehreren oder wechselnden Arbeitsplätzen (z.B. Abwarte, IT-Mitarbeitende, Pikettdienste, Forschende in einer Büro-/Laborumgebung) und Mitarbeitende gemäss Modell 1, die jedoch eine strikte Trennung von geschäftlichen und privaten Anliegen wünschen.
◦ Abonnement:
NATEL® go Abonnement der Universität. Kosten gehen vollständig zu Lasten der Universität. Wenn Abonnementskosten CHF 50.- pro Monat übersteigen, kann die Universität einen Nachweis über die geschäftliche Nutzung vom Mitarbeitenden einfordern.
◦ Mobile-Gerät:
Die Universität wählt ein angemessenes Gerät gemäss eigenen Standards und bezahlt es.
◦ Rechnungstellung:
Die Kosten für das NATEL® go Abonnement und die Gerätekosten werden an die universitäre Adresse in Rechnung gestellt.
◦ Bewilligung:
Geschäftsführende (Departemente, Fakultäten), Verwaltungsdirektion für zentrale Funktionen.
◦ Besonderes:
Die Telefonnummer wird im System der Universität Basel eingetragen. Benutzende können im Viaweb entscheiden, ob deren Nummer in der Personensuche erscheinen soll. Die Nummer kann bei Ausscheiden der/s Mitarbeitenden nicht mitgegeben werden.


● Es gelten die "Nutzungsbedingungen mobile Telefonie" (Bedingungen für die Beschaffung und Benutzung des Mobile Service (NATEL® go Abo) der Universität Basel) sowie die "Mobile-Regelung der Verwaltungsdirektion" (siehe Linkbox). Durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes im Bestellformular «Modell 1» bzw. «Modell 2» gelten die enthaltenen Weisungen als akzeptiert.

Leistungsbeziehende

● Die Beachtung der jeweiligen Ausgangssituation und der damit verbundenen korrekten Auswahl des zutreffenden Modells.
● Beschreibungen der Modelle welche zu einer korrekten Auswahl führen, sind hier veröffentlicht. Sollten weiterhin Unsicherheiten bezüglich der Auswahl vorhanden sein, wird der ITS-ServiceDesk vor einer Formulareinreichung konsultiert.
● Leistungsbeziehende sind verantwortlich dafür, die Nutzungsbedingungen und Regelungen (u.a. Verlust- u. Austrittsmeldung) einzuhalten.

IT-Services

● Die Verwaltung erfolgt durch die Abteilung BIT (Basis Infrastruktur und Telefonie). Die Abteilung BIT ist Single Point of Contact gegenüber der Swisscom.

Bestellung, Beratung & Hilfe

Service Desk

IT-Services
Spitalstrasse 41, 3. OG
CH-4056 Basel
Tel. +41 61 207 14 11
E-Mail support-its@unibas.ch